OLG Hamburg:

„Rote Sarah“ darf als „Neo-Stalinistin“ bezeichnet werden

Hamburg/Berlin, 12.03.2010/cw – Die führende Aktivistin der „Kommunistischen Plattform“, einer Gliederung der Partei DIE LINKE, Sarah Wagenknecht, darf nach einer Entscheidung des OLG Hamburg als „Neo-Stalinistin“ bezeichnet werden. Zuvor hatte das Landgericht ebenso entschieden.

Grund der Wagenknecht-Klage: Fernsehjournalist Klaus Bednarz hatte die Bundestagsabgeordnete am 29. September letzten Jahres in der Sendung „Hart aber fair“ (Moderator Frank Plasberg) als „Neo-Stalinistin“ bezeichnet.

Das Gericht hatte nach einem Bericht der SUPERillu (Nr.11/2010) festgestellt, dass dem von der Politikerin vorgelegtem Beweismaterial keine vollständige Distanzierung von Stalin zu entnehmen sei. Die Äußerung von Bednarz, die Kommunistin würde nach wie vor Stalin  verehren und seine Taten für historisch richtig und gerechtfertigt halten, sei hingegen durch den Schutz der Meinungsfreiheit gedeckt.

Bednarz sprach gegenüber der Zeitschrift  von „einem guten Urteil“. Es sei vielleicht auch „hilfreich für die Einschätzung der politischen  Grundhaltung dieser Bundestagsabgeordneten der Partei DIE LINKE“. Es gebe, so Bednarz, in der Partei nicht wenige, die so dächten, wie das Hamburger Gericht.

Verfolgtenorganisationen, wie die Vereinigung 17. Juni, sehen in dem Urteil eine endliche „Ausbremsung bisheriger Prozess-Erfolge von Ewig-Gestrigen“. Wie der Vorsitzende Carl-Wolfgang Holzapfel sagte, müsse auch die Justiz erkennen, dass hier der Rechtsstaat seit zwei Jahrzehnten  missbraucht wurde, um der „Leugnung historischer Wahrheiten, wie den Verbrechen des DDR-Sozialismus, das Siegel des Rechtsstaates anzuheften und damit den Verfolgten und Opfern des SED-MfS-Systems neues gefühltes Unrecht zuzufügen.“

 

V.i.S.d.P.: Vereinigung (AK) 17. Juni 1953 e.V., Tel.: 030-30207785 oder 0176-48061953