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Kommentar:
Berlin, 14.05.2010/ts - Da hilft nur noch tiefe Frustration: Ein aktiver Stasi-Agent in (Westberliner) Polizeiuniform tötet einen Studenten, der gegen das totalitäre Schah-Regime in Persien protestiert, und ein Gericht spricht ihn frei. Ob das Urteil anders ausgefallen wäre, wenn man seinerzeit um seine Stasi-Verdienste gewusst hätte, kann nur vermutet werden. Dass dieser Polizist anno 2010 trotz dieses nun unbestrittenen Wissens um seine Agenten-Tätigkeit gegen den demokratische Rechtsstaat nun wieder seine Beamtenbezüge ungeschmälert erhält, wie 43 Jahre später ein anderes Gericht beschließt, schlägt dem Rechtsstaat den Boden der Glaubwürdigkeit aus.
Während also landauf landab ehemalige Stasisten meist erfolgreich rechtsstaatliche Gerichte bemühen, um frech ihre DDR-„Verdienste“ bestätigen zu lassen, scheitern deren einstige Opfer zunehmend mit ihren Ansprüchen auf Anerkennung ihrer Leidenswege durch Zuerkennung entsprechender Wiedergutmachungsleistungen am gnadenlosen Rechtsstaat.
Richtig, wir haben diesen Rechtsstaat gewollt, haben für ihn gestritten, sind im Kampf gegen die Diktatur in deren Kerker gegangen. Und wir haben dabei auf eine Gerechtigkeit gehofft, die eines Tages die Peiniger von einst bestrafen und die Opfer ehrenvoll anerkennen würde. Statt der Gerechtigkeit haben wir nun den Rechtsstaat bekommen, so formulierte einst eine Bürgerrechtlerin. Empörung? Wut?
Die Opfer von einst lecken ihre Wunden. Sie sind nicht mehr in der Lage, aufzustehen, mutig ihren Protest auf die Straße zu bringen. Zum Beispiel vor dem Wohnhaus dieses Polizisten. Zum Beispiel am Denkmal für Benno Ohnesorg vor der Deutschen Oper. Sie sind gedemütigt und frustriert und ertragen mit der Faust in der Tasche das freche Grinsen der Systemträger von einst.
Und nicht zuletzt ermutigt durch das Schweigen der Gepeinigten, durch das geflissentliche Wegsehen der „Hosianna-Deutsche Einheit“-rufenden Politik-Kaste von diesen „unschönen Begleiterscheinungen des notwendigen Zusammenwachsens“ wird demnächst die Staatsanwaltschaft auch die inzwischen ein Jahr alte Anzeige wegen Mordes gegen den Polizisten ebenfalls zu den Akten legen.
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