VEREINIGUNG (AK) 17. JUNI 1953 e.V.

P r e s s e

 

SED-Opfer begrüßen Minister-Urteil durch Bundesverfassungsgericht

 

 

Berlin, 29.07.2010/ts – Die Vereinigung 17. Juni 1953 in Berlin begrüßt das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes (AZ: 1 BvL 9/06 u. 1 BvL 2/08), nach dem ehemaligen DDR-Ministern keine hohen Zusatzrenten zustehen. „Damit sei ein erneutes Stück Rechtssicherheit im Umgang mit der schlimmen Vergangenheit der zweiten deutschen Diktatur geschaffen worden,“ stellte der Vorstand in Berlin fest.

Allerdings sei die Frage der besonderen Alimentierung des letzten DDR-Kabinetts aus Sicht der ehemals Verfolgten weiterhin offen. „Ohne die Mitglieder der einzigen frei gewählten DDR-Regierung mit ihren Vorgängern vergleichen oder gar gleichstellten zu wollen, stellt sich aus Sicht der politisch Verfolgten des Unrechtssystems die auch verfassungsrechtliche Frage nach der Gleichbehandlung,“ sagt Vortandsmitglied Tatjana Sterneberg. „Während SED-Opfer mit einer sozialen Rentenkomponente in Höhe von 250 Euro für mehrere Jahre rechtswidriger Inhaftierung abgespeist werden, erhalten ehemalige Minister des letzten Kabinetts für maximal fünfeinhalb Monate Tätigkeit eine dynamische Rente in Höhe von 650 Euro und dies sogar schon bei einer niedrigeren zeitlichen  Komponente. Das ist unerträglich und dringend novellierungsbedürftig.“

Die Vereinigung fordert aus diesem Anlass erneut ein Überdenken der jetzigen Opfer-Renten-Regelung in Form einer Streichung der Bedürftigkeitsklausel und eine Anpassung an die Regelung für „die Kurzzeitminister“, die im Gegensatz zu den Regelungen für die Opfer ihren Anspruch „ab dem 55. Lebensjahr“ erheben könnten und deren Ansprüche im Falle des Todes auf  überlebende Ehepartner übergehen.

V.i.S.d.P.: Vereinigung (AK) 17. Juni 1953 e.V., Tatjana Sterneberg, Tel.:030-30207778